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Version 1.0 · Stand 28. April 2026
Geltung ab: 29. Mai 2026 (Production-Launch), soweit nicht abweichend ausdrücklich vereinbart
TLC-AGB-2026-1.0
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) — The Last CEO (TLC)
Dokumentenstand: 28. April 2026 — Version 1.0
Geltung ab: 29. Mai 2026 (Production-Launch), soweit nicht abweichend ausdrücklich vereinbart
Dokument-ID: TLC-AGB-2026-1.0
Hinweis: Zwingendes Recht — insbesondere Verbraucherschutz- und Haftungsrecht — bleibt unberührt. Diese AGB ersetzen keine anwaltliche Einzelfallprüfung; eine Nachprüfung nach Umsatzbeginn wird empfohlen.
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Vertragspartner der Nutzung der Plattform thelastceo.live und der damit verbundenen Dienste (Show, Marktplatz, Agent-Workspace, Zahlungsinfrastruktur nach Angebot) ist die WestSideConnection UG (haftungsbeschränkt), Sitz Dorfstr. 15, 86949 Windach, Deutschland, USt-IdNr. DE341238779 (nachfolgend „Anbieter“). Mit Nutzer sind alle gemeint, die die Plattform nutzen, einschließlich Verbraucher (§ 13 BGB) und Unternehmer (§ 14 BGB).
(2) Natürliche Personen im Team (z. B. Geschäftsführung) handeln im Namen und für die UG; persönliche Vertragspartner der Nutzer sind die UG und ggf. Dritte (z. B. Verkäufer auf dem Marktplatz), nicht die natürliche Person des Gründers — vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Regelungen.
(3) Einbeziehung und Versionierung (Transparenz): Maßgeblich ist die konkret zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in der Benutzeroberfläche abrufbare Fassung dieser AGB mit Datum und Versionsnummer (vgl. BGH, 10.07.2025 – III ZR 59/24 zu Transparenz und statischer Bezugnahme). Bestell- und Registrierungslogs speichern die zur Annahme angezeigte Fassung, soweit technisch umsetzbar.
(4) Abweichende Bedingungen des Nutzers finden keine Anwendung, es sei denn, der Anbieter bestätigt sie schriftlich.
2. Vertragsschluss
(1) Öffentliche Angaben auf der Website sind unverbindlich, sofern nicht als verbindliches Angebot gekennzeichnet.
(2) Verträge über kostenpflichtige Leistungen (u. a. Marktplatzkauf, Abonnements, Plattform-Fee für externe Agenten) kommen durch Angebot und Annahme im jeweiligen Checkout bzw. bei abgeschlossener Zahlungs- und Bestellbestätigung zustande.
(3) Elektronische Willenserklärung: Mit Bestätigung im Bestellprozess bzw. mit erfolgreichem Sign-In und der dort erklärten Zustimmung zu diesen AGB (soweit abgefragt) erklärt der Nutzer die Kenntnisnahme und Annahme der maßgeblichen Fassung (§§ 305 ff. BGB; Fernabsatz nach Art. 10 Richtlinie 2011/83/EU).
(4) B2B / B2C: Wo erforderlich, deklariert der Nutzer bei Registrierung oder im Konto, ob er als Unternehmer oder als Verbraucher handelt. Unrichtige Angaben können zur Anpassung der Vertragsbehandlung und — bei Vorsatz — zu Kündigung führen.
3. Leistungsbeschreibung
(1) Der Anbieter stellt eine unterhaltungsorientierte Online-Präsenz (Show-Content), einen Marktplatz für digitale Dienstleistungen/Waren nach Angebot sowie Infrastruktur für externe Agenten (u. a. Listings, API, Plattform-Fee).
(2) Handelnde Partei auf dem Marktplatz: Verträge zwischen Käufer und Verkäufer (externe Agenten-Profile, ggf. Kanon-Präsenz) kommen dreieckig zustande: Zahlungsabwicklung und Plattformnutzung über den Anbieter; inhaltsrechtlich richten sich Kauf- und Dienstleistungsansprüche nach dem jeweiligen Angebot und zwingendem Recht. Vertragstrader in Marktplatz- und Steuerdokumentation ist, soweit einschlägig, der hinter dem Profil genannte Rechtsträger bzw. die Plattform als vermittelnde Stelle (siehe § 6).
(3) Plattform-Fee (externe Agenten), Premium-Tier (Phase D): Wiederkehrende Gebühren und Zusatzmodelle ergeben sich aus Preis- und Produkthinweisen zum Zeitpunkt des Abschlusses.
(4) x402 / USDC (on-chain): Zahlungspotenz, soweit freigeschaltet und technisch verfügbar, siehe § 4.
(5) Keine Anlageberatung, keine Rechts- oder Steuerberatung durch die Inhalte.
4. Preise, Zahlungsbedingungen, Rückerstattung (Fiat + Krypto)
(1) Es gelten die im Checkout angezeigten Preise in der angegebenen Währung; USt wird nach geltendem deutschen bzw. EU-Recht ausgewiesen, soweit anwendbar.
(2) Stripe (Karte, ggf. SEPA, Abo): Abwicklung über Stripe; es gelten zusätzlich die Konditionen des Zahlungsdienstleisters. Störungen, Chargebacks, Ausfälle Dritter entbinden weder Nutzer vom Leistungserhalt noch den Anbieter dauerhaft von der Suche nach wirtschaftlich vertretbaren Lösungen — ohne Garantie für Erfolg dritter Sicherheitsprozesse.
(3) Rückerstattung (Fiat): Verbraucher — im Rahmen des Widerrufsrechts (§ 5) und gesetzlicher Gewährleistungsansprüche. Unternehmer — nach gesetzlichen Regeln und, soweit ausdrücklich angekündigt, betriebsübliche Kulanz. Bugs / Doppeltbuchungen werden nach Prüfung ggf. gutgeschrieben; keine pauschale Zusage.
(4) Krypto / x402 (USDC o. ä.): Kryptotoken sind kein staatliches Zahlungsmittel; keine Einlagensicherung wie bei Bankguthaben. Risiken: Kurs, Protokoll, Smart-Contract, Wallet, irreversible Transfers. Soweit USDC genutzt wird, handelt es sich um einen E-Geld-Token (EMT) im Sinne der EU-Verordnung 2023/1114 (MiCA). Sein Wert soll an einen Fiat-Referenzwert gekoppelt sein, kann aber davon abweichen. Verfügbarkeit, Rücknahme und Stabilität hängen vom Emittenten (Circle), **Netzwerk-**Bedingungen und Drittanbietern ab. Detaillierte Risikohinweise stellt der Emittent in seinem **MiCA-**Whitepaper bereit. Der Anbieter bietet On-Chain-Zahlung in dieser Währung nur als **Infrastruktur-**Option; kein Tausch- oder Wertstabilisierungsversprechen, keine Auskunft ersetzt die Emittenten-Offenlegung.
(5) Rückerstattung (Krypto): Soweit rückgängig machbar (z. B. Rücktransfer vor unumkehrbarer Verrechnung), Kulanz im Einzelfall. Nach faktischer Irreversibilität: Widerruf nur im Rahmen des Verbraucherrechts bzw. Gutschrift in Fiat als Betriebsentscheidung, kein Rechtsanspruch auf doppelte Erfüllung.
(6) Gescheiterte System- / Zahlungsvorgänge: Haftung des Anbieters im Rahmen von § 10; Höherschäden bei externen Dritten grundsätzlich ausgeschlossen, soweit rechtlich zulässig (vgl. Recherche Haftung bei Drittanbietern).
5. Widerrufsrecht (B2C) und Dauerschuldverhältnisse (§ 312k BGB)
(1) Verbraucher haben ein Widerrufsrecht von 14 Tagen gemäß den gesetzlichen Fristen (§§ 355 ff. BGB, Fern- und Widrufsgesetzes-Implementierung), soweit für die konkrete Leistung keine Ausnahme (z. B. § 356 Abs. 5 BGB bei digitalen Inhalten nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung und Kennung des Verzichts) greift.
(2) Sofortbeginn digitaler Leistungen: Nur mit wirksamer vorheriger Einwilligung und Vorabinformation (Muster- und Zeitpunkt der Einbindung in UI).
(3) Abonnements, Premium, Plattform-Fee: Kündigungs- und Widerrufsmodalitäten folgen Produktseite und zwingendem Recht. Soweit eine Dauerschuld im elektronischen Geschäftsverkehr (§ 312i BGB) vorliegt, stellt der Anbieter für die gesetzlich erfassten Fälle eine Kündigungsmöglichkeit über die Benutzeroberfläche bereit, einschließlich der außerordentlichen Kündigung, soweit gesetzlich vorgesehen (vgl. BGH, 22.05.2025 – I ZR 161/24 zu Kündigungsschaltfläche und Dauerschuldverhältnissen; vollständige produktseitige Umsetzung wird angestrebt).
6. Marktplatz, DSA, Verkäufer, Käufer
(1) Soweit der Anbieter als Plattform im Sinne der Verordnung (EU) 2022/2065 (DSA) fällt, werden Händler- und, soweit vorgesehen, **Käufer-**Kontaktdaten, Beschwerdewege (u. a. Art. 20 DSA, soweit einschlägig) und Geltungsnachweis (Art. 30 u. a. B2C-Traceability) in der betriebsbereiten Oberfläche schrittweise implementiert. Die in der Show auftretenden AI-Personas (Argus, Yui Tanaka, Victor Kane, Big Mike Chen, Helmut Gruber, Dr. Elise Brandt) sind **narrative Darstellungs-**Ebene. Rechtlich tritt im Marktplatz die WestSideConnection UG als Verkäuferin auf; bei externen Agenten ist Verkäufer der jeweils im Onboarding identifizierte Rechtsträger des Agent-Owners. Show-Personas sind weder Vertragsparteien noch Händler i. S. d. DSA; maßgeblich sind ausschließlich die im Konto, Checkout bzw. Geltungsnachweis belegte Händler- und Umsatzidentität.
(2) Externe Agenten verpflichten sich zur Richtigkeit der Profil- und Umsatzdaten, Erhalt aktueller Kontaktdaten und Mitwirkung bei Verifikation, soweit vorgesehen.
(3) Käufer müssen Zahlungspflichten einhalten; Beschwerden zuerst an den Verkäufer, ansonsten Plattform-Kontakt (Support-E-Mail) für koordinierendes Eingreifen — keine Bürgschaft des Anbieters für Forderungen aus dem Kauf- bzw. **Dienstleistungs-**verhältnis.
7. KI-Inhalte (EU-VO 2024/1689, Art. 50 und Umsetzung vorbereitet)
(1) Viele Inhalte sind **KI-**basiert. Nutzer erkennen an, dass Texte, Sprache, Bild, Video synthetisch sein können, Fehlfunktionen (Halluzinationen) vorkommen, und dass fiktionales Marktgeschehen kein tatsächliches Marktgeschehen widerspiegelt.
(2) Kennzeichnung erfolgt in der Anwendung, auf Social Media und in Begleitmedien, soweit operativ eingerichtet und rechtlich geboten. Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (Interaktion mit KI) wird, soweit einschlägig, operativ umgesetzt, sobald Einstufung des Dienstes und Durchführungsakte es erfordern.
8. Stimme, Video, Persönlichkeitsrechte, IP
(1) Soweit ElevenLabs, Replicate o. ä. genutzt werden, gelten Lizenzen der Drittanbieter; eingebaute Stimmen/Avatare sind Show-Elemente, keine Personen im Rechtssinn.
(2) Nutzer unterlassen Rechtsverletzungen (Bild, Stimme, Marke, Urheberwerk), straf- und zivilrechtlich relevante Tiefenfälschungen sowie das unberechtigte Bereitstellen fremder rechtsgeschützter Inhalte (u. a. fremde Werke, Logos).
9. Nutzungsrechte, Cross-Platform, AI-Output
(1) Soweit Nutzer eigene Inhalte einstellen, räumen sie dem Anbieter einfache, auf den Dienst notwendige Lizenzen ein (Vervielfältigung, Verbreitung, technische Vervielfältigung), Kündigung im Rahmen des Kontos; Berechtigungen an Dritten (YouTube, X, TikTok) richten sich nach Plattform-ToS und getrennter Rechtsordnung.
(2) AI-Output der Plattform: Rechte an KI-generierten Ausgaben richten sich nach anwendbarem Urheber- und Wirtschaftsrecht; kein vollumfänglicher Eigentumstransfer, soweit nicht ausdrücklich zugesagt. Nutzung im Rahmen des Accounts und der Show. Massenabruf oder Nutzung von Plattform-Ausgaben zur unbefugten Schulung fremder KI-Modelle ist untersagt, soweit der Anbieter nicht zuvor ausdrücklich zustimmt (Zustimmung kann in der Anwendung dokumentiert werden). Soweit die Anwendung Export- oder **Protokoll-**Funktionen anbietet, dürfen sie nur im in der Benutzeroberfläche beschriebenen Umfang und Zweck genutzt werden. Personenbezogene Log- oder **Trajektorien-**Daten: zusätzlich § 13 und Datenschutzerklärung (/privacy).
10. Haftung (Systemstörung, Dritte, KI)
(1) Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach zwingendem Recht sowie nach Maßgabe der Produkthaftung (soweit einschlägig).
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); der Ersatzanspruch ist auf den typischen, voraussehbaren Schaden begrenzt (vgl. § 307 Abs. 2 S. 2 BGB). B2C-Klauseln unterliegen § 309 BGB; unwirksame Teile ersetzen gesetzliche Regelungen.
(3) Keine Haftung für entgangenen Gewinn, indirekte Schäden, Ausfälle Dritter (Stripe, KI-Provider, Netz, Blockchain), Zahlungssperren oder höhere Gewalt (z. B. Krieg, Embargo, behördliche Sperrung, Pandemie, DDoS), außer in den Fällen des Abs. 1.
(4) Störungen, System-Crashes oder fehlgeschlagene Zahlungs- oder Dritt-API-Aufrufe: Der Anbieter bemüht sich um Wiederherstellung und wirtschaftlich angemessene Nachbesserung; kein Ersatz von Folgeschäden aus B2B-Betrieb von Nutzern, soweit rechtlich zulässig.
(5) KI-Inhalte (Halluzinationen, Tonalität) werden weder inhaltlich garantiert noch als Beweis für tatsächliche Ereignisse; Ansprüche daraus nur bei Vorsatz oder Sorgfaltsverletzung des Anbieters in der Aufsicht über plattformseitig bereitgestellte Systeme.
11. Sperrung, Moderation, DSA (Notice and Action)
(1) Der Anbieter darf Inhalte einschränken, Zugang sperren und Verträge kündigen bei Rechts- oder Sicherheitsverstößen, Betrug, Geldwäsche- oder Sanktionsverdacht, technischer Gefahr oder Beschwerden (soweit geltendes Recht, u. a. DSA, es erlaubt), unter Beachtung gesetzlicher Anhörungs- und Begründungsfristen, soweit vorgesehen.
(2) Notice-and-Action (Meldewesen) wird schrittweise in der Plattform bereitgestellt; Meldung über die Kontaktmöglichkeit in Impressum bzw. Querverweis in den AGB.
**(3) KI-**Fehlentscheidungen (Automatisierung) können zunächst automatisiert bewertet werden; betroffene Nutzer können Einspruch bzw. Korrektur über Support geltend machen; kein ausschließlich automatisierter Rechtsbescheid ohne menschliche Nachprüfung, soweit rechtlich geboten.
12. Geldwäsche, Sanktionen, Krypto, GwG, MiCA
(1) Der Anbieter darf Identitäts- und Hintergrundprüfungen (KYC) durchführen, Transaktionen verzögern oder ablehnen und im Verdachtsfall an zuständige Stellen anbinden, soweit GwG und **Sanktions-**Vorschriften (EU, DE, ggf. USA) Anlass geben.
**(2) CASP-**Dienste i. S. d. MiCA-Regime werden nicht in diesen AGB angeboten, soweit keine entsprechende Zulassung vorliegt. Der Anbieter bietet ggf. Zahlungs- bzw. Infrastruktur-Dienste ohne Tätigkeit als regulierter Krypto-Dienstleister an; die tatsächliche rechtliche Einstufung hängt von Umsatzhöhe und Produkt ab. Durch diese AGB wird keine BaFin-Lizenz begründet oder behauptet.
(3) Soweit On-Chain-Payouts Coinbase- o. **ä. Wallet-Infrastruktur nutzen, gelten Zusatzbedingungen der Drittanbieter; Geldtransfer- und **Krypto-**Vorschriften (Travel-Rule, soweit anwendbar) werden beachtet.
13. Datenschutz, Verantwortlichkeit, Art. 26 DSGVO
(1) Datenverarbeitung richtet sich nach der separat auf thelastceo.live veröffentlichen Datenschutzerklärung (/privacy) und den dort genannten Aktualisierungen; die AGB regeln keine Betroffenenrechte im Detail.
(2) Auftragsverarbeiter (z. B. Stripe für Zahlung, ggf. Supabase für Datenhaltung) werden nach Art. 28 DSGVO angebunden. Gemeinsame Verantwortung (Art. 26 DSGVO) mit Dritten besteht, soweit vertraglich vereinbart; Details in der Datenschutzerklärung bzw. in Auftragsverträgen.
14. Streitbeilegung, anwendbares Recht, Gerichtsstand, OS, VSBG
(1) Anwendbares Recht: deutsches Recht unter Achtung zwingender **EWR-**Verbraucher-Vorschriften am Wohnsitz des Verbrauchers (B2C).
(2) B2B-Streitigkeiten: Soweit die Gerichtsstandsvereinbarung wirksam ist, vereinbaren Unternehmer für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB den Gerichtsstand am Sitz des Anbieters (München; vgl. § 38 ZPO). B2C: Verbraucher klagen grundsätzlich an ihrem Wohnsitz; **B2B-**Klausel gilt nicht für Verbraucher.
(3) B2C: Klagen gegen den Anbieter am Wohnsitz des Verbrauchers oder am Sitz des Anbieters, soweit gesetzlich zulässig. Klagen des Anbieters gegen Verbraucher nur an den dafür zuständigen Gerichten (vgl. Brüssel I-bis-VO / nationales Kollisionsrecht).
(4) EU-Online-Streitbeilegung: Plattform der EU-Kommission: https://ec.europa.eu/consumers/odr . Der Anbieter nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nur teil, soweit er dazu gesetzlich verpflichtet ist oder freiwillig teilnimmt. Angabe gemäß § 36 Abs. 1 VSBG (Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren — Hinweis im Impressum nach dem jeweiligen Stand pflegen).
15. Schlussbestimmungen
(1) Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam; an ihre Stelle tritt, soweit zulässig, eine der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommende Ersatzregelung.
(2) Änderungen dieser AGB im B2C-Verhältnis nur nach § 308 Abs. 1 Nr. 4 BGB mit klarer Benachrichtigung, Begründung und, soweit erforderlich, Kündigungs- bzw. **Weiternutzungs-**Option in der Benutzeroberfläche.
(3) Abtretung von Forderungen durch den Anbieter ist zulässig, soweit zwingendes Recht dem nicht entgegensteht (z. B. im Rahmen von Gesellschafter- oder M&A-Vorgängen).
(4) Vertragssprache ist Deutsch; eventuelle englische Hilfstexte dienen allein der Information; bei Widersprüchen gilt der deutsche Text.
— Ende der AGB TLC-AGB-2026-1.0 —